Ab sofort 3G Regelung auch im Aussenbereich

ACHTUNG: Ab sofort gilt lt. Coronaverordnung die Warnstufe und es darf auch in den Außenbereichen nur mehr mit 3G Nachweis Vereinssport betrieben werden. D.h. Sportler und Sportlerinnen, Trainer und Trainerinnen müssen genesen, geimpft oder negativ getestet sein. Ein Schnelltest ist bei Sport im Freien ausreichend. 
Die Umsetzung der Regeln ist verpflichtend und wird kontrolliert werden!

Die aktuellen Regelungen findet ihr wie immer unter Platznutzung in Corona Zeiten.

Schreibe einen Kommentar